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Service für Mitglieder

Online Schadenmeldung der ARAG Versicherung

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Hier werden von der Niedersächsischen Landesregierung Informationen zum Thema Versicherungsschutz für ehrenamtlich bzw. freiwillig Tätige angeboten. Außerdem können dort eine Vielzahl weiterer Informationen rund um das Thema Bürgerschaftliches Engagement abgerufen werden:

Freiwilligenserver.de - Portal für bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Selbsthilfe


"Erleiden ehrenamtlich Engagierte einen Personenschaden oder werden sie haftpflichtig gemacht, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Niedersachsen hat für sie mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen ohne privaten oder gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtschutz während der Ausübung ihres Ehrenamtes jetzt unfall- und haftpflichtversichert sind. Ab dem 1. Oktober 2005 sind auch Engagierte einbezogen, deren Hauptwohnsitz außerhalb von Niedersachsen liegt, die aber in Niedersachsen freiwillig tätig sind. Wobei die Initiative für das bürgerschaftliche Engagement von Niedersachsen ausgehen muss. Die Prämien für die Rahmenverträge zahlt das Land."

Quelle: Freiwilligenserver.de - Versicherungsschutz im Ehrenamt

Stand: 09.06.2008

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